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Anerkannte Ausbildungsstätte: Kriterien zur Rezertifizierung aktualisiert

Seit 2020 vergibt die DGKN e.V. das Zertifikat „Anerkannte Ausbildungsstätte der DGKN“ an Kliniken, die aktiv ausbilden und eine hohe Qualität in der Anwendung klinisch-neurophysiologischer Methoden vorweisen. Alle fünf Jahre steht für diese Einrichtungen eine Rezertifizierung an. In Anbetracht der Praktikabilität und der kontinuierlichen Qualitätssicherung hat die DGKN e.V. nun die Kriterien für die Rezertifizierung überarbeitet und aktualisiert.

Kliniken, die in mindestens drei von der DGKN e.V. zertifizierten Methoden ausbilden (EEG, EMG, Evozierte Potenziale, Ultraschall, PSG) und die Ausbildung gemäß den DGKN-Richtlinien durchführen, können von der DGKN e.V. zertifiziert werden und das Qualitätssiegel "Anerkannte Ausbildungsstätte der DGKN" erhalten.

Um zu überprüfen, inwieweit die gesetzten Anforderungen im Klinkalltag erfüllbar sind, führte die DGKN e.V. eine Umfrage unter allen bisher zertifizierten Kliniken durch. Als Ergebnis hat der DGKN-Vorstand die Kriterien für eine Rezertifizierung angepasst. Für alle sich rezertifizierenden Ausbildungsstätten gilt ab sofort der Nachweis – der durch ein DGKN-Anwenderzertifikat erbrachten Ausbildung – über mindestens 3xn Kandidatinnen und Kandidaten im Gesamtzeitraum von fünf Jahren. Es muss mindestens ein Nachweis je Methode vertreten sein, für die eine Zertifizierung beantragt wurde. "n" steht dabei für die Zahl der am Standort zertifizierten Methoden.

Weiterführende Informationen stehen auf unserer Website für Sie bereit.