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G-BA gibt neue Förderungen bekannt

Drei neue Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Website veröffentlicht: Eine themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung sowie eine Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien.

Letztere ist besonders hervorzuheben: Eine Bewerbung ist für eine neue Leitlinie, eine Aktualisierung oder eine „Living Guideline“ möglich. Anträge können bis zum 27. September eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat folgende Themenschwerpunkte festgelegt:

  • Versorgung bei häufigeren Erkrankungen mit sektorenübergreifendem Koordinationsbedarf
  • Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Kinder, Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, genderspezifische Besonderheiten, Menschen mit Behinderungen, ethische Aspekte)
  • Gesundheit der Bevölkerung/Public Health (z. B. Gesundheitsförderung, Prävention durch Lebensstilmodifikation, Schutzmaßnahmen, Gesundheitskommunikation)
  • Intensivmedizinische Versorgung schwerstkranker Patientinnen und Patienten

Förderinteressierte können sich in einem Web-Seminar am 19. Juli um 11 Uhr zu den Anforderungen an die Anträge informieren.

Zur Pressemitteilung des G-BA

Zu den Förderbekanntmachungen des G-BA