Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte Therapien erstatten, die auf Technologien der virtuellen Realität (VR) beruhen. Dafür macht sich die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) stark.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte Therapien erstatten, die auf Technologien der virtuellen Realität (VR) beruhen. Dafür macht sich die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) stark.
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