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Vereinzelt wurden während der Stationssuche von Mobilfunkgeräten leichte Störungen im EEG beobachtet. Allerdings treten diese nur sehr kurz und nur bei Betrieb in unmittelbarer Nähe der EEG-Elektroden auf. Überdies sind die Störungen eindeutig als Artefakte abzugrenzen, so dass dies kaum einen totalen Verzicht auf eine Handy-Nutzung rechtfertigt.

Die TK hält daher das Verbot der Nutzung von Mobilfunkgeräte während der Ableitung von EEGs nicht mehr für vertretbar, empfiehlt aber einen Abstand von 2 m zwischen EEG-Elektroden und Mobilfunkgerät einzuhalten (nach aller Erfahrung treten dann die genannten Störungen nicht auf).

Magdeburg, April 2015

Die Mitglieder der Kommission: H. HINRICHS (Vors.) G. CURIO R. DERNBACH J. HAUEISEN K. LEHNERTZ